1. Grundlegendes
1.1 Ziele
Stärkung der Gemeinschaft aller SystemikerInnen und daher eine Positionierung zu EINER systemischen Therapie, die innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens statt finden kann.
Erhalt von Kreativität und Multiperspektivität über die unterschiedlichen Arbeitsfelder.
1.2 Hintergrund
Das die systemische Therapie bis zur Anerkennung als Richtlinientherapie eine entsprechend mächtige Position einnehmen, die Ressourcen aktiveren und letztlich auch die Aufmerksamkeit / Bedeutsamkeit erlangen konnte, lag aus Sicht des Verfassers vor allem in der Stärke der Gemeinschaft ALLER SystemikerInnen. Diese Ressource und vor allem die Identität als Einheit in Vielfalt sieht der Verfasser aktuell in Gefahr.Weiterhin ist die systemische Therapie in der Ausbildung zu psychologischen PsychotherapeutInnen eher unterrepresentiert und es ist derzeit unklar, ob die Ausbildungsreform hier zu einem noch geringeren Anteil führt und oder der Einfluss der traditionell systemischen Ausbildungsstätten aufrechterhalten werden kann.
Ausführliche Doku mit ExpertenInneninterviews: Systemische Therapie als Richtlinienverfahren (besonders Film 2 +3)
1.3 (K)ein Dilemma: Systemische Therapie im Gesundheitswesen: Krankenbehandlung oder Entwicklungsprozesse fördern („people making“)?
Sowohl als auch im Gesundheitswesens: https://lesliereutter.de/psychotherapie-krankenbehandlung-oder-entwicklungsprozesse-zu-einem-erfuellteren-leben-v-satir-people-making/
(Die Metapher der Potentiallandschaft ist natürlich auch auf soziale Systeme zu übertragen, der Blogbeitrag bezieht sich originär jedoch auf die Krankenbehandlung, deren Logik einen indexpatienten verlangt.)
Da wir nach F. Simon gar nicht in eine Psyche hinein intervenieren können, sondern nur in das biologische System mittels Medikamenten und in das soziale System mittels Kommunikation ist klar, dass das Interventionen in das soziale System von allen systemischen nicht-ärztlich-tätigen Akteuren das einzig mögliche Mittel ist (Im Blogbeitrag nicht erwähnt, aber an dieser Stelle natürlich ebenso relevant: Luhmanns Theorie sozialer Systeme zur Beobachtung und Beschreibung aller beteiligten sozialer Systeme).
1.4 Objektive Unterschiede Krankenbehandlung / people making?
Aus dem obigen folgt: alle nicht-ärztlich-tätigen SystemikerInnen machen, wenn man Sie bei Ihrer Tätigkeit beobachtet, ohne den Kontext zu kennen, das Selbe.
Der Unterschied kommt letztlich nur durch den Auftrag zustande: 1) „Ich heile Sie, weil Sie die Krankheit mit ICD-F Code XY haben“ vs 2) „Ich möchte mit Ihnen neue Lösungen für ein erfüllteres Leben finden“.
HeilpraktikerInnen, Approbierte ÄrztInnen und psychologische PsychotherapeutInnen dürfen beides, alle anderen nur letzteres.
2. Vorschlag zur Unterscheidung heilkundlichtätige und nicht-heilkundlichtätige SystemikerInnen.
Eine einfache Lösung ist der Rückgriff auf ohnehin geschützte Begrifflichkeiten, in der Form:
2.1 Bezeichnungen
- Heilkunde:
- psychologische Psychotherapeutin + Systemische Therapie od. Systemische TherapeutIn
- Dr. Med. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie + Systemische Therapie od. Systemische TherapeutIn
- HeilpraktikerIn + Systemische Therapie od. Systemische TherapeutIn
- nicht Heilkunde:
- systemische TherapeutIn
2.2 Tätigkeiten
- Heilkunde:
- Heilbehandlung von psychischen Störungen/Krankheiten
- nicht Heilkunde (für alle systemischen TherapeutInnen):
- systemische Therapie
- systemische Paartherapie / Beratung
- systemische Familientherapie / Beratung
3. Vorschlag: Multiprofessionalität / Vielfalt
Hier sind auch die systemischen Verbände und Institute gefordert, im Rahmen der Verbandsarbeit aber auch im Rahmen von Ausbildungsangeboten, Seminare, Workshops, Intervisionen, Supervisionen Möglichkeiten zu schaffen, um voneinander und miteinander aus den unterschiedlichen Kontexten zu lernen (im Institut in Meilen gab es diesen Ansatz). Dieser Punkt ist vermutlich nur in einem größeren Gremium zu entwickeln.
4. Anlagen / Erläuterungen
4.1 Definitionen / Begrifflichkeiten:
4.1.1 geschützte Begriffe
- Nicht geschützte Begriffe:
-
-
- TherapeutIn
- psychologische Praxis
- (systemische) Therapie
-
- Geschützte Begriffe:
-
- psychologische(r) PsychotherapeutIn
- akademische Abschlüsse wie M. Sc. / B. Sc. / Dipl.
(Jedoch: Nach Wettbewerbsrecht irreführende Darstellungen bez. Titel oder Qualifikation sind nicht zulässig, es bedarf jedoch einer KlägerIn und einer entsprechenden Feststellung durch ein Gericht – d.h. individuelle Fälle müssen geprüft werden)
4.1.2 Krankenbehandlung
§ 27 SGB V Krankenbehandlung
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
4.1.3 Erlaubnis zur Heilkunde / Krankenbehandlung
- Approbierte ÄrztInnen und PsychologInnen (= psychologische PsychotherapeutInnen)
- HeilpraktikerInnen
4.1.4 Systemische Therapie als Richtlinienverfahren
Definition gem. der aktuellen Richtlinie (https://www.g-ba.de/richtlinien/20/ vom 11.11.2025)
Textauszug, siehe hier: Definition systemische Therapie gemäß PT-Richtlinie Stand 11.11.2025